Zwei (2) der zehn (10) Spiele-Sperre werden auf Bewährung ausgesetzt, nachdem der Betroffene sich nachträglich telefonisch beim Schiedsrichter entschuldigte und hierbei für den Schiedsrichter glaubhaft darlegte, dass er sein Verhalten bereut.
Aufgrund der vorliegenden Videosequenzen steht zur Überzeugung des Gerichts weiterhin fest, dass eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter vorliegt. Zwar ist davon auszugehen, dass der Betroffene seinen „ Fanghandarm“ schon kurz vorher, als der Schiedsrichter sich näherte ausgestreckt hatte, allerdings steht völlig zweifelsfrei fest, dass der Betroffene mit diesem Arm in dem Moment als der Schiedsrichter vorbei fuhr, mit Schwung ausholte und gegen den Oberkörperbereich des Schiedsrichters schlug.
Das DEB-Spielgericht wird weiterhin sämtliche physische sowie verbale Angriffe gegenüber den Unparteiischen nicht tolerieren und diese im Anschluss hart bestrafen.